Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel nicht. Einige Privatversicherungen, Beihilfen oder auch Zusatzversicherungen erstatten Kosten in variabler Höhe.
Die Rechnungsstellung erfolgt an Sie als Zahlungsverpflichteter.
Zur ersten Orientierung: die Kosten für eine Erstanamnese belaufen sich auf 160,00 €. Jede weitere Behandlung wird mit einem Stundensatz von 80,00 € berechnet.
Bitte beachten Sie hierzu auch den Punkt AGB.